Aufrundung der Abholzeit in Bezug auf Geschäftszeiten
Im Rahmen des Lieferversprechens werden bei der Versandart „Abholung“ die Geschäftszeiten des jeweiligen Abhollagers berücksichtigt. Hierbei wird die Abholzeit immer auf die nächste Viertelstunde berechnet. Läuft die berechnete Abholzeit über die Geschäftszeit des Lagers hinaus wird ein Tagessprung in Abholzeit berücksichtig. Des Weiteren wird für Artikel die Umgelagert werden müssen die o.g. Karenzzeiten der Umlagerungslager berücksichtig und die Tage an denen Umlagerungen ausgeschlossen sind.
Beispiel: Lager A hat eine Geschäftszeit von 07:00 bis 18:00 Uhr und eine der Warenkorb wird um 17:38 Uhr auf Abholung an Lager A gestellt, wird als mögliche Abholzeit 17:45 Uhr desselben Tages angezeigt. Wird die Abholung um 17:46 an Lager A eingestellt, so wird als Abholzeit 07:00 Uhr des Folgetages angezeigt bzw. der nächste Geschäftstag bei Sonn- und Feiertagen.
Wird zusätzlich noch eine Umlagerung von Artikeln nötig, und eine Umlagerung ist bspw. am Montag ausgeschlossen so würde die Umlagerungszeit erst ab den Dienstag berechnet werden, so dass eine Abholung erst am Mittwoch der Folgewoche möglich sein kann.